Kosch Johanna

Geboren: am 11. Dezember 1883 in Föhlwies/Mähren
Wohnhaft: Mollardgasse 83/8, 1060 Wien
Beruf: Hilfsarbeiterin
Rehabilitierung: 26.4.1948

Sohn: Ferdinand Kosch wurde am 13. März 1940 wegen Wehrdienstverweigerung in Berlin-Plötzensee im Alter von 28 Jahren hingerichtet.

Aus einer Arbeiterfamilie stammend war sie als Hausgehilfin und Hilfsarbeiterin tätig. 1927 lernte sie durch die Arbeitskollegin Anna Lang Jehovas Zeugen (damals auch als Bibelforscher bezeichnet) kennen. Sie wurde getauft, besuchte Vortragsveranstaltungen und begann sich an der Missionstätigkeit zu beteiligen.

 

Im Herbst 1939 nahm sie eine befreundete Zeugin Jehovas, Mathilde Mudrich, bei sich in Untermiete auf. Am 13. März 1940 wurde ihr Sohn Ferdinand wegen Kriegsdienstverweigerung erschossen. Kurze Zeit später wurde Johanna inhaftiert und vor einem Sondergericht erstmals angeklagt, aber mangels Beweisen freigesprochen und am 19. Februar 1941 freigelassen.

[title size=“3″]Anklage[/title]

Ein Auszug aus ihrer Anklageschrift zeigt, warum Zeugen Jehovas generell verfolgt wurden:
„Die internationale Bibelforscher-Vereinigung (IBV) ist als wehrfeindliche Verbindung anzusehen, da sie u.a. die Verweigerung des Kriegsdienstes propagiert.“

[title size=“3″]Verhaftung – Zuchthaus Aichach[/title]
Im Dezember 1942 unterstützte Johanna gemeinsam mit Mathilde Mudrich ihre Glaubensschwester Ferdinanda Kraupa, indem sie ihr Lebensmittelpäckchen ins Gefängnis kommen ließen. Daraufhin wurden beide am 2. März 1943 verhaftet, da sie außerdem „Bibelstunden zur inneren Stärkung und Aufrechterhaltung der Lehre“ von Jehovas Zeugen abhielten. Als man bei der Verhandlung vorbrachte, dass das Volk in der schweren Kriegszeit zusammenstehen muss, vertrat Johanna den Standpunkt, dass Männer aufgrund des fünften Gebotes keinen Kriegsdienst leisten dürften. Sie gab daher an, jede Arbeit in einer Munitionsfabrik oder in einem Rüstungsbetrieb verweigern zu müssen. Aufgrund ihrer Glaubenseinstellung könne sie die staatlichen Gesetze nur insoferne anerkennen, als sie mit den göttlichen Gesetzen der Bibel nicht im Widerspruch stünden.
Am 20. April 1943 wurde Johanna zu zwei Jahren Zuchthaus und Mathilde zu eineinhalb Jahren Gefängnis wegen Verbrechens nach § 3 der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des deutschen Volkes verurteilt.
Am 1. März 1945 wurde sie aus dem Frauenzuchthaus Aichach entlassen.

Quellen:
DÖW 14220, Urteil und Anklage (SHV 5511/47)
DÖW 20000/K618
Wiener Stadt- und Landesarchiv, 5511/47


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